
Wir sehen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin über die Beschwerde des Senats gegen die Öffnung des Görlitzer Parks durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gelassen entgegen.
Dass der Senat jetzt auf eine externe Kanzlei zur Vertretung ihrer Interessen zurückgreift, verdeutlicht, wie aufgeregt die Chefetagen sein müssen. Offenbar hat da wer kalte Füße bekommen und vertraut nicht mehr auf die eigene Rechtsabteilung. Es interessiert jedoch sicher nicht nur uns, wie viel sich der Senat eine weitere absehbare gerichtliche Klatsche kosten lässt.
Die Aussage einer Senatssprecherin, „dass der Zaun rund um den Görlitzer Park als ein wesentlicher Aspekt einer Gesamt-Strategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten” anzusehen sei, überrascht uns. Denn wir fragen uns, von welcher Gesamtstrategie der Senat da redet? Eine solche existiert nicht. Auch eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das einen Verfahrensfehler festgestellt hatte, damit zu begründen, dass man von irgendwas überzeugt ist, ist eine interessante Interpretation unseres Rechtssystems.
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