
Wir haben heute früh Klage und einen Eilantrag gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
„Der Senat greift hier massiv in die Freiheit der Menschen ein, sich im öffentlichen Raum zu bewegen und aufzuhalten – ohne dass die Maßnahme geeignet ist, die behaupteten Probleme tatsächlich zu lösen. Den Görli nachts abzuschließen verhindert keine Kriminalität, sondern verlagert sie nur. Freiheitsrechte dürfen aber nicht für Maßnahmen eingeschränkt werden, die am Ende nur symbolische Wirkung haben.“ so unser Anwalt David Werdermann.
Nach unserem jahrelangen politischen Protest betreten wir damit auch die juristische Ebene im Kampf gegen die seit dem 1. März durchgesetzte nächtliche Schließung unseres Parks durch den CDU-SPD-Senat. Und wir sind optimistisch, damit Erfolg zu haben. Denn die Maßnahme ist völlig ungeeignet auch nur eines der bestehenden Probleme zu lösen und hochgradig unverhältnismäßig!
Sollte das Bündnis mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen, würde die nächtliche Schließung des Görli bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt und der Park wieder rund um die Uhr geöffnet werden. Dies wäre eine krachende Niederlage für den Senat.
“Ich bin blind und auf umsteigefreie und direkte Verbindungen angewiesen. Für mich sind mir bekannte und kurze Wege wichtig. Alles andere stellt eine große Barriere dar und widerspricht gesetzlichen Vorgaben wie Inklusion und Barrierefreiheit!” sagt Jürgen, der gegen die nächtliche Schließung klagt.
Anna-Maria, die auch zu den Kläger*innen gehört: “Der Park ist als öffentliche Freifläche wichtig für Jugendliche und junge Erwachsene, die keine anderen kostenfreien und unkommerziellen Orte als Treffpunkte haben.”
“Ich klage einerseits als Anwohner, der selber keinen Garten oder Balkon hat und den Park u.a. in den wärmeren Monaten quasi als “Wohnzimmer” zum Abhängen, Grillen, Freunde treffen und Sport treiben nutzt. Andererseits aber auch stellvertretend für alle anderen Nachbar*innen, denen ein öffentlicher Raum genommen wird und die nicht selber klagen können.” so Philipp Vergin.
“Der Görli ist für uns im Sommer auch nachts ein wichtiger Ort der Abkühlung und des Treffens mit Freund*innen. Aber auch die letzte Hunderunde des Tages soll uns nun ohne guten Grund nicht mehr im Park erlaubt werden – das nehmen wir stellvertretend für alle anderen nicht hin.” erläutert Mathias seine Motivation.
Claire, die ebenfalls gegen die Allgemeinverfügung klagt, sagt: “Wir sehen kein einziges Problem, für das der Zaun eine Lösung darstellen würde. Wir sind nicht einverstanden damit, dass eine derartig teure und zugleich vollkommen sinnlose Maßnahme umgesetzt wird.”
Das Bündnis sieht sich schon jetzt in seinen Befürchtungen, dass es durch die Schließung nur zu Verdrängungseffekten in die angrenzenden Kieze kommen wird, bestätigt: uns haben zahlreiche Berichte von Anwohner*innen erreicht, dass die Probleme mit Vermüllung, Drogenkonsum und Kriminalität nun in ihren Straßen, Hauseingängen und Hinterhöfen zugenommen haben. Die Lage ist kein Stück sicherer, im Gegenteil. Wir hoffen deshalb, dass der Zaun-Spuk so schnell es geht ein Ende findet!
Der Görli bleibt auf
